Generische Bauwerksanforderungen und Kriterien in Phase V
Generische Bauwerksanforderungen und Kriterien in Phase V
Die Bauwerksanforderungen und Kriterien sind in dieser Phase durch Planunterlagen, Beschreibungen und Verträge bereits definiert.
Die Erfüllung dieser Anforderungen muss allerdings überprüft und dokumentiert werden. Diese Anforderungen betreffen sowohl die Eigenschaften des Gebäudes wie auch die Umsetzung selbst. Beispielsweise sind begleitend zur Ausführung durch die Unternehmer oder durch unabhängige Gutachter Messungen und Qualitätsprüfungen durchzuführen (z.B. Luftdichtheitsmessung, Schallschutzmessung). Ebenso sind die Vorgaben zu den Material- und Abfallströmen oder zu Emissionen der Baustelle umzusetzen und zu überwachen.
Auswahlliste