Generische Bauwerksanforderungen und Kriterien in Phase IV

Generische Bauwerksanforderungen und Kriterien in Phase IV

In Phase 4 ist eine Übersetzung und Übertragung der Nachhaltigkeitsanforderungen in konkrete technische Spezifikationen in Ausführungsplänen, Leistungs- und Positionsbeschreibungen erforderlich. Ergänzend zu den Anforderungen aus der Konzeptionsphase werden hier weitere Anforderungen an die Bauteile spezifiziert, welche keine tiefgehenden konzeptionelle Abstimmung mit anderen Systemen mehr erfordern. Anforderungen die in dieser Phase mit Blick auf die Leistungsbeschreibung ergänzt werden, betreffen beispielsweise:

  • Die Verwendung nachhaltig gewonnener Materialien und Rohstoffe (z.B. zertifizierter Hölzer)
  • Technische, gesundheitliche und umweltbezogene Anforderungen zur Baustelle und zum Baubetrieb, sowie die Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter.
  • Die Vorbereitung einer optimalen Bewirtschaftung, beispielsweise durch Anforderungen an die technische Dokumentation und Vorbereitung der Wartung.
  • Qualitätssichernde Messungen währen der Bauausführung (z.B. Luftdichtheit, Schallmessungen, Schadstoffmessungen) und die Vorbereitung der systematischen Inbetriebnahme der technischen Anlagen.

 

Auf Basis der folgenden Auswahlliste kann ein projektspezifischer Anforderungskatalog für diese Phase selektiert und abgeleitet werden.

 

Hinweis zur eigenen Zusammenstellung: Durch Anhaken der jeweils einer Anforderung zugeordneten Kontrollkästchen, kann eine eigene Auswahlliste zusammengestellt werden. Für die jeweils hinter einer Hauptanforderungen versammelten Anforderungsgruppe können dabei mit der Schaltfläche Gruppe alle zugehörigen Anforderungen und Kriterien ausgewählt werden.
 

Auswahlliste

"Minimalinvasiver" Eingriff in die Natur [2]

Nachhaltige Materialgewinnung / Biodiversität; Ausschreibungsunterlagen müssen zertifiziertes Holz fordern. Für einen Mindestanteil der verbauten Hölzer/Holzprodukte ist eine Nachweis zur nachhaltigen Holzwirtschaft zu führen. [2]
Primärenergie: bezogen auf die Energie und Umwelt werden nur energieeffizienteste Geräte gewählt, es wird auf Standards der Energieeffizienz geachtet [5]

Bedarfe der Nutzenden [3] [2]

Einflussnahmemöglichkeit: Maximierung der Einflussnahmemöglichkeiten der Nutzer auf die Bereiche Lüftung, Sonnen- und Blendschutz, Temperaturen, Tages- und Kunstlicht, Optimierung der Bedienfreundlichkeit, z.B. über raum raumweise beeinflusbaren Luftaustausch, beeinflussbare Temperatur pro Arbeitsplatz, leicht verständliche und sinnvoll angeordnete Anzeige- und Bedienungselemente [3] [2]

Gute technische Ausführung [3] [2]

Schallschutz: Minimierung von Störgeräuschen, Wahrung der Vertraulichkeit und Berücksichtigung von Personen mit eingeschränktem Hörvermögen, z.B. über Luft- und Trittschallschutz (erhöhte Anforderungen als gemäss DIN 4109) [3] [2]

Gute und vollständige Planung [3] [2]

Ausschreibung und Vergabe: Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Ausschreibung – technische, gesundheitliche, umweltbezogene Aspekte sind benannt und gleichwertig [3] [2]
Voraussetzungen für eine optimale Bewirtschaftung, z.B. über Dokumentation wichtiger Projektdaten, zielgruppenspezifischer Wartungs- und Instandhaltungsplan, aktualisierte und FM-gerechte Pläne [3] [2]

Ergebnisorientierte Planung

Wartung, Unterhalt, Instandsetzung von Anlagen und Installationen definieren.

Gute Bauausführung [3] [2]

Qualitätssicherung der Bauausführung, z.B. über umfassende Dokumentation der Materialien in Gebäudehandbuch und Messungen zur Qualitätskontrolle (Luftdichtheit, Thermographie, Schadstoffmessung etc.) [3] [2]
Baustelle / Bauprozess: Minimierung von Energieverbrauch und Ressourcen, z.B. über Schulung der Beteligten zur Ressourcenschonung, Trennung der Baustoffe, Sicherstellung des Bodenschutzes [3] [2]
Systematische Inbetriebnahme: Damit Beitrag zur Funktionsoptimierung der haustechnischen Anlagen und zu langfristig und effizient funktionierender Haustechnik, z.B. über Einregulierung und Betriebsoptimierung für die ersten 14 Monate, vollständige Dokumentation, Prüfung durch unabgähnige Dritte [3] [2]
Bauwerksdokumentation in angemessenem Detaillierungsgrad und Verständlichkeit (insbesondere bezüglich Adressatenkreis) erstellen. [3]

QUELLEN

  • [1] BMUB 2016:Leitfaden Nachhaltiges Bauen
  • [2] BNB-Kriteriensteckbriefe Büro-Neubau V#2015
  • [3] DGNB System 2018
  • [4] SIA 112/1 (2017)
  • [5] SNBS 2016 (V2#0)
  • [6] TQB 2002 (V2#0)
  • [7] Gonzali und Vallentin 2013: Passivhäuser ENtwerfen
  • [8] Fingeling et al. 2000: Konstruktionshandbuch für Passivhäuser